Rauchwarnmelder / Rauchwarnmeldeanlagen
Haben Sie einen Schutzengel zu Hause? Jeden Monat verunglücken etwa 40 Menschen tödlich durch Brände,die meisten davon in den eigenen 4 Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Aus diesem Grund kommt nun auch in Baden-Württemberg ab August 2014 die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht!
In 12 Bundesländern ist dies bereits umgesetzt.
Gerne beraten wir Sie um eine ideale Lösung für Ihr Heim oder Ihre Firma zu finden. Um das optimale Produkt für Sie zu finden setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Eines unserer attraktiven Angbote für Ihr Eigenheim möchten wir Ihnen direkt vorstellen:
Rauchwarnmelder
- 3 Jahre Batterie Lebensdauer
- 85dB Alarmsignal bei 4m Entfernung
- Kontrolllampe: LED, blinkt ca. alle 30-40 Sekunden
- 30 Tage Warnton wenn Batterie leer
- Prüftaste: Prüft Empfindlichkeit, Batterie und Warnton
- Abmessungen: 110 x 3,5 mm
Unser Preis für Sie bei Bestellung bis 31.03.2014 : 13,90 Euro
Hier noch der aktuelle Gesetzentwurf:
§ 15 der baden-württembergischen Landesbauordnung wird um folgenden Absatz 7 ergänzt:
"Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, über die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude. in denen sich solche Aufenthaltsräume befinden, sind verpflichtet, diese bis zum 31. August 2014 entsprechend auszustatten. Rauchwarnmelder in Nutzungseinheiten. die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, sind abweichend von Satz 3 bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst."